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Gepostet vor 2 Tagen

Drohne fliegen in Wien

Hallo

In Wien darf man mit den kleinen Drohnen die C0 haben bis 30m hoch fliegen, weiß jemand was passiert wenn man sich eventuell in der Höhe so zwischen 40-60m bewegt. Wird das streng kontrolliert oder wie gelassen kann man das nehmen?
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6 Kommentare

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  1. NotATHome's Avatar
    Darf ich fragen, woher du die Information mit den 30m hast? Wien ist Kontrollzone vom VIE, da darf man ohne Bewilligung imho gar nix...
    monkeydluffy's Avatar
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    Das steht bei der Austro Control ;

    Mit der am 12.08.2022 in Kraft tretenden LVR 2014-Novelle wird es jedoch im Flugbeschränkungsgebiet Wien möglich sein, Drohnen bis zu einer max. Betriebsmasse von 250g und bis zu einer max. Flughöhe von 30m ohne Bewilligung betreiben zu dürfen.
  2. Wolfgang_K's Avatar
    Wien ist Flugbeschränkungsgebiet Wien LO R 15 und damit gilt natürlich seit 2022 die folgende Regeleung:

    (6) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und selbständig im Fluge verwendbarem zivilen
    Luftfahrtgerät (sofern nicht gemäß § 128 LFG verboten) innerhalb von Kontrollzonen ist nur mit
    Zustimmung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle zulässig. Ausgenommen davon ist
    1. der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger
    als 250 g bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Meter über Grund,....

    @ Cassiopeia: die rein theoretische Frage muß man nicht gleich ins lächerliche ziehen. Eine C0 hat kein System zur Fernidentifizierung verbaut, welches auch die e-ID des Piloten dauerhaft sendet und daher ist zumindest die Kontrolle ob 30m oder mal zum überqueren einer Baumes von vielleicht 35m über Grund ein wenig schwierig
    monkeydluffy's Avatar
    Autor
    Vielen Dank, wüsste nicht das die C0 keine Systeme für die Fernidentifizierung hat. Ich passe eh auf das ich nicht zu hoch bin, aber manchmal fliegt man ein wenig höher wenn nötig, danke vielmals für die Info.
  3. Cassiopeia's Avatar
    wahrscheinlich musst du dann Strafe zahlen. Aber ich hab auch eine Frage an dich. Wenn ich statt 130km/h auf der Autobahn 160km/h fahre,kann da was sein oder nehmen die das nicht so genau.
  4. Caloni's Avatar
    Filmen mit der Drohne ist grundsätzlich auch erlaubt. Aus der Vogelperspektive sieht die Welt einfach atemraubend aus. Deswegen ist das Filmen per Drohne ein Hauptgrund für die Anschaffung der High-Tech-Geräte. Mit der Bewilligung der Austro Control erhaltet ihr gleichzeitig auch das Recht, zu filmen bzw. zu fotografieren. Dabei gilt: „Das bloße Herstellen von Personenbildnissen und Videoaufnahmen ist generell erlaubt und nicht strafbar“ – so ist es auf der Website des österreichischen Innenministerium zu lesen. Veröffentlicht ihr allerdings den Film, müsst ihr die darauf erkennbaren Personen um Erlaubnis fragen – sonst können sie euch verklagen.
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